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AllgemeineGeschäftsbedingungen Firma glaseffekt e.K.

1.Allgemeines
1.1 Die nachstehenden AGB gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns alsvertragsschließende Gesellschaft der Firma glaseffekt e.K. und unserenAbnehmern (nachfolgend „Kunden“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, werdennicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchenBedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Vertragsanbahnung und –abschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Wochen nachEingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich oder durchAuslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklären.
2.3 Der Leistungsumfang richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung. Darüberhinausgehende Zwecke der Leistung werden nicht von uns geprüft undberücksichtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
3.1 Gegenüber Unternehmerkunden sind wir berechtigt, unsere Preise angemessenzu erhöhen, soweit es im Hinblick auf vereinbarte Liefer- undProduktionstermine zu Verzögerungen kommt, die der Besteller zu vertreten hat.Das Recht zur Preiserhöhung umfasst nur nach Vertragsschluss eingetreteneKostenerhöhungen, insb. aufgrund von Lohn- und Materialpreissteigerungen. Diesich hieraus ergebende Preiserhöhung werden wir dem Kunden auf Verlangennachweisen.
3.2 Soweit für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischen denVertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unserer Preislisteam Tag des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise sowie die mit dem Kunden ggf.vereinbarten Rabatte, wenn sich die Vertragsparteien über die Entgeltlichkeitder von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über die Höhe des Preisesgeeinigt haben. Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Frachtkosten,gesetzlichen Maut-Gebühren und Energiekostenzuschlag sowie Mehrwertsteuer derjeweiligen gesetzlichen Höhe.
3.3 Wird vom Kunden im Rahmen einer Anlieferung Altglas zur Entsorgungabgegeben oder auf freigemeldeten Mehrweg-Glasgestellen zur Abholung undEntsorgung deponiert, berechnen wir – soweit keine anderweitige Vereinbarunggetroffen wurde – die ortsüblichen und angemessenen Gebühren zuzüglich einesHandlungskostenzuschlags von 20%.
3.4 Die in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisforderungen sind sofortfällig. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer anzuweisen. Abweichendvon § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB kommt der Kunde 30 Tage nach Rechnungsdatum undFälligkeit der Forderung in Verzug. § 353 HGB bleibt unberührt.
3.5 Wir können Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang für erbrachte odervorrätig gehaltene Leistungen / Lieferungen verlangen. ZulässigeTeillieferungen werden sofort berechnet; die Rechnungen sind jeweils sofortbzw. nach Ablauf vereinbarter Zahlungsfristen fällig. 3.6 Der Kunde darf gegenunsere Ansprüche nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oderentscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aufrechnen, die in einemsynallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung stehen. Der Kunde ist nichtberechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag einZurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammendenAnspruchs auszuüben.
3.7 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB gilt für den Kundennicht. Der Kunde kann seine gegen uns bestehenden Forderungen unbeschadet derRegelung des § 354a HGB nicht an Dritte abtreten. Ausgenommen von dem Verbotist bei Verbraucherkunden die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen.
3.8 Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzughinsichtlich frühere Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßemkaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruchdurch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wirberechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen WahlVorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und imWeigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgteTeillieferungen sofort fällig gestellt werden.
4. SEPA-Lastschriftverfahren
Die Frist für die Vorabinformation („Pre-Notification“) beträgt einenGeschäftstag vor Fälligkeit der Forderung oder vor Lastschrifteinzug beibereits eingetretener Fälligkeit.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung
5.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlicheLieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genannten Liefertermine nurunverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller zurAuftragsausführung erforderlichen Unterlagen des Kunden bei uns. Unser Kundekann im Falle des Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eineangemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat unddiese Frist fruchtlos verstrichen ist.
5.2 Wir liefern durch Bereitstellung der Ware an unserem Sitz, Verpackung,Transport, Versicherung exklusive. Bei Abholung von der Lieferstelle obliegendem Kunden bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtungder gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports.
5.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets aufWunsch des Kunden gem. § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten. Wenn bei derAnlieferung niemand vor Ort ist, gestattet der Kunde, die anzuliefernden Warenauf dem Gelände des Kunden an einer geeigneten Stelle abzustellen.
5.4 Soweit unsere Mitarbeiter außerhalb unseres vertraglichen Leistungsbereichsbei Verlade- und Entladetätigkeiten behilflich sind, handeln sie im alleinigenAuftrag des Kunden. Hierbei an der Ware oder sonstig verursachte Schäden gehendaher zu dessen Lasten.
5.5 Transportverpackungen und -gestelle bleiben, soweit es sich nicht umEinwegverpackungen handelt, unser Eigentum. Der Kunde ist zur sofortigenRückgabe verpflichtet. Einwegverpackungen, seien esTransportverpackungen/-gestelle oder sonstigen Verpackungen nach Maßgabe desVerpackungsgesetzes, nehmen wir von Unternehmer-Kunden nicht zurück. DerUnternehmer-Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung dieserVerpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
5.6 Die Warenlieferung erfolgt regelmäßig mit Mehrweg-Gestellen, für dieergänzend unsere Sonderbedingungen für Warenlieferungen mit Mehrweg Gestellengelten. Eine verspätete Rückgabe der Mehrweg-Gestelle löstVertragsstrafenansprüche aus.
6. Eigentumsvorbehalt
Soweit keine Vereinbarung zur Lieferung gegen Vorkasse getroffen wurde, geltenfolgende Regelungen zum Eigentumsvorbehalt:
6.1 Die gekauften Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenndieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehendenGeschäftsverbindung erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch aufden anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufendeRechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Ist der Kunde Verbraucher, geht dasEigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllthat.
6.2 In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nurdann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vomVertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung zum Gebrauch derWare eine angemessene Vergütung verlangen.
6.3 Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen derVorbehaltsware ist der Kunde nicht befugt.
6.4 Bei Zahlungsverzug, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichenVerschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Wechsel- und Scheckprotestenund wenn der Kunde selbst oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahrenbeantragt wird, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware – auch nach einer Be-bzw. Verarbeitung – in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist zur Herausgabeverpflichtet. Bei Unternehmer-Kunden sind wir berechtigt, zur Inbesitznahme derVorbehaltsware deren Betrieb zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangensowie notwendige Einsicht in seine Bücher zu nehmen. 6.5 Ist der KundeUnternehmer, gilt zusätzlich: Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehendenVerbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterveräußerung derVorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wennund soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bzgl.der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alleForderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die eraus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt, und zwar unabhängigdavon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauftworden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zurEinziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbsteinzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir behalten uns vor, die Forderungselbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nichtordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Haben wir konkreten Anlasszur Sorge, dass der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nichtordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangenhin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über dieForderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestandder in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungenzu geben sowie uns die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenenForderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und dieabgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist imFalle eines Weiterverkaufs verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt mit seinemKunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offenzu legen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt in unseremNamen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörendenGegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältniszum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitetenGegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörendenGegenständen vermischt wird. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in derWeise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt alsvereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kundeverwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Veräußert der Kunde Waren, ander wir nur anteiliges Eigentum haben, so zediert er an uns die Ansprüche gegendie Dritten zum entsprechenden Teilbetrag; wir nehmen die Zession an. Verwendetder Kunde die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages,so tritt er die daraus resultierende (Werklohn-) Forderung in Höhe des durchuns Stand Februar 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma glaseffekte.K. gelieferten Warenwertes (einschließlich MwSt.) an uns ab; wir nehmen dieAbtretung an.
6.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit aufVerlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen,soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
7. Mängel, Gewährleistung, Garantie, Rügepflichten
7.1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nachunserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der KundeVerbraucher, geht das Wahlrecht auf uns mit Ablauf einer von uns demVerbraucher gesetzten angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl über. Wir sindberechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wennsie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art derNacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl,kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oderRückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden,neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz oderAufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme derEinschränkungen für Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 8.
7.2. Hinsichtlich der vertraglich geschuldeten Beschaffenheiten unserer Warenaus dem Flachglasbereich gilt der „Leitfaden Produkteigenschaften undtechnische Hinweise“, der gerne postalisch zur Verfügung gestellt wird.Weiterhin gilt der „Leitfaden für thermisch gebogenes Glas im Bauwesen“ desBundesverbands Flachglas (für gebogenes Glas). Abweichungen hiervon sind vorVertragsannahme zwischen dem Kunden und uns gesondert zu vereinbaren. vertretenhat, so hat der Kunde Schadenersatz i.H. von 10 % des vereinbarten Preises zuzahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur eingeringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden sind wiran die Schadenpauschale nicht gebunden.
7.3 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kannnur in Textform wirksam durch den Unternehmer-Kunden erklärt werden. Die Rügefristbeträgt 3 Tage. Unser Kunde hat zur ordnungsgemäßen Untersuchung von unsverpackte Ware auf Mängel hin zu untersuchen und im Rahmen dieser Untersuchungauch die Verpackung zu entfernen. Die Untersuchung der Ware hat in jedem Fallvor der Verarbeitung bzw. vor dem Einbau zu erfolgen; dabei erkennbare offeneMängel sind innerhalb der o. g. Rügefrist und vor der Verarbeitung bzw. vor demEinbau zu rügen. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGBbleiben unberührt. Unabhängig davon gilt für den Verbraucher-Kunden:Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängelnicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen, gerechnet ab Empfang der Ware biszur Absendung der Rüge in Textform (§ 126 b BGB) rügt.
7.4 Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgtgrundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache. Wirsind berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn der Kunde diemangelhafte Sache bereits nachhaltig in Benutzung genommen hat. Kann der Kundegleichwohl Ersatzlieferung verlangen, dürfen wir Wertersatz für die vom Kundengezogenen Nutzungen geltend machen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung desjeweiligen Betrages verweigern.
7.5 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder –beseitigung,ohne hierzu verpflichtet zu sein und hat der Kunde zu Unrecht Mängel gerügt, sohat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
7.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Unternehmer-Kunden aus Gewährleistungbeträgt ein Jahr, in Fällen, bei denen die Gewährleistung auf dem Verkauf einerSache beruht, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerkverwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, fünf Jahre.Die Verjährungsfrist beginnt stets mit der Ablieferung der verkauften Sache. §479 BGB bleibt unberührt.
7.7 Der Unternehmer-Kunde kann seine gegen uns gerichteten Mängelansprüche undGestaltungsrechte nicht an Dritte abtreten.
8. Haftung, Verjährung
In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wirSchadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nachfolgenden Regeln:
8.1 Wir haften auf Schadenersatz in voller Höhe bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit.
8.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit, für deren Vorhandensein wir eine Garantieübernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhedes vorhersehbaren, typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. dieZusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten /zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit beruht.
8.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftungauf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbarenDurchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigenPflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Gegenüber Unternehmer-Kunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzungunwesentlicher, den Vertragszweck nicht gefährdender Pflichten nicht.Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auchauf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sindausgeschlossen.
8.4 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche unserer Kunden beträgt einJahr, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 437 Nr. 3 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2, 634 Nr. 4 BGB.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.2 bis 8.4 geltennicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei unszurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens desKunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 8.1. Andere gesetzlicheHaftungsbegrenzungen und -ausschlussgründe bleiben unberührt.
8.6 Führen wir unsere Leistung aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu
9. Mitwirkung bei Produkthaftungsfällen
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen von Produkthaftungsfällen bei derBenachrichtigung der Endkunden sowie der Abwicklung unterstützend mitzuwirken(z. B. Übersendung der Endkundendaten, Mitteilung des Produkthaftungsfallesgegenüber dem Endkunden, Aufforderung der Endkunden die betroffenen Artikelzurückzubringen, Übersendung der betroffenen Artikel an uns etc.) und ggfs. fürdie Gefahrbeseitigung erforderliche Maßnahmen u. U. auch an seinem Standortnach entsprechender Anleitung und Stellung des notwendigen Materialsauszuführen (z. B. Prüfung betroffener Teile auf Schadhaftigkeit, De- undRemontage betroffener Produktteile etc.).
10. Datenschutz
10.1 Beide Vertragsparteien beachten die geltenden Vorschriften zum Datenschutz(insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung [DSGVO] und dasBundesdatenschutzgesetz [BDSG]).
10.2 Die zur Bearbeitung von (Bestell-)Anfragen und Abwicklung von Geschäftennotwendigen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Namen dervertretungsberechtigten Personen und Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummern,E-Mail-Adressen, ggf. Geburtsdatum, Bankverbindung, Steuernummer, Lieferdaten)werden von uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutzgespeichert und verarbeitet (Artikel 6 Abs. 1 DSGVO).
10.3 Die erhobenen und erhaltenen Daten bleiben in der Regel für die Dauer derVertragsbeziehung bis zur Verjährung jedweder Ansprüche und unter Beachtung dergesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die Löschung erfolgt, sobald diegespeicherten Daten, für die Zwecke für die sie erhobenen und/oder verarbeitetwurden, nicht mehr notwendig sind.
10.4 Bei Bestehen eines berechtigten Interesses (z. B. Leistungsausführungendurch Dritte, Zahlungsabwicklungen, Bonitätsprüfungen undForderungsabsicherungen insbesondere bei Vorleistungsfällen, Abwehr oderVerfolgung von Ansprüchen, Nichtzahlung berechtigter Entgeltforderungen,Abwicklung von Schadensfällen) geben wir die notwendigen Daten an Dritteweiter, die ihrerseits in gleicher Weise zum Datenschutz gemäß den geltendeneinschlägigen verbindlichen Vorschriften und Gesetzen verpflichtet sind oderbesonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen. Solche Dritte sindinsbesondere: - Lieferanten, Transport und Montagefirmen - Banken undVersicherungen - Kreditdienstleistungsunternehmen und Auskunfteien -Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
10.5 Wir weisen darauf hin, dass die betroffene Person bezüglich ihrergespeicherten personenbezogenen Daten uns gegenüber als Verantwortlichen unterden Voraussetzungen der DSGVO und des BDSG ein Recht auf Auskunft (Art. 15DSGVO, § 34 BDSG), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung(Art. 18 DSGVO, § 35 BDSG), Datenübertragung (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art.17 DSGVO, § 35 BDSG) hat. Um diese Rechte geltend zu machen, genügt eineeinfache Mitteilung an glaseffekt e.K., Gladbecker Straße 238, 46282 Dorsten,per E-Mail an info@glaseffekt.de oder an den Sie betreuenden Standort derFirma glaseffekt e.K. unter Angabe von Name, Firma, Anschrift und ggf.Kundennummer.
10.6 Für alle Anliegen zum Thema Datenschutz steht Ihnen unserDatenschutzbeauftragter unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zurVerfügung: Handy.: 0174 3102653 E-Mail: info@glaseffekt.de

10.7 ZuGunsten jeder betroffenen Person besteht überdies ein Beschwerderecht bei einerAufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichenAufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts unseres Firmensitzes, wenndie betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der siebetreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist (Art. 77 DSGVO, § 40BDSG).
11. Streitbeilegung, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, SalvatorischeKlausel
11.1 Bei Streitfällen in Verbrauchergeschäften sind wir zur Teilnahme an einemStreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereitnoch verpflichtet. Es gilt der ordentliche Gerichtsweg.
11.2 Ist unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt: Erfüllungsort der von uns und vonunseren Kunden zu erbringenden Leistungen sowie Gerichtsstand für sämtlicheStreitigkeiten ist unser Sitz.
11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 11.4 Sollteneinzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein,berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcherKlauseln nicht.

Stand 01.01.2024